Freie Wähler Vaterstetten e.V.
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Nein zu Wohngebiet an der Nord-Ost-Tangente
Freie Wähler erheben Einspruch gegen Bebauungsplan 153
25.7.2007

Der Vorsitzende der Freien Wähler Vaterstetten, Herbert Uhl,  hat mit mehrheitlicher Unterstützung des Vorstands bei der Gemeinde einen weiteren Einspruch gegen den Bebauungsplan 153 (siehe rechts) eingelegt, bei dem es um ein Wohngebiet an der sog. Nord-Ost-Tangente geht. Er verweist darauf, daß dieses Gebiet bisher ausschließlich gewerblich genutzt wird und alle Szenarien der Zukunftswerkstatt dort - wenn überhaupt - eine Gewerbebebauung vorsehen. Diese Vorstellungen werden auch bekräftigt durch konkrete Ansiedlungswünsche großer Einzelhandelsbetriebe an dieser Stelle. Zusammen mit der Verlegung des Wertstoffhofs ist hier künftig mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen, weshalb man nicht von der derzeitigen Belastung ausgehen kann. Auch sollte man vorgeschriebene Grenzwerte, die ja nur das gerade noch Zumutbare definieren, nicht nur mit Ach und Krach einhalten, sondern im Hinblick auf den gehobenen Wohnwert Vaterstettens deutlich unterschreiten. Fachleute empfehlen, entlang vielbefahrener Straßen Gewerbebauten als Lärmschutzriegel zu positionieren. Auch die große Entfernung von der S-Bahn spricht gegen ein Wohngebiet an dieser Stelle.
Der ehemalige Gemeinderat der Freien, Peter Danner, hatte sich immer gegen den Bau der Nord-Ost-Tangente ausgesprochen, weil er befürchtete, daß dies weitere Bebauung und damit ein Ausufern der Gemeinde in den nördlichen Außenbereich nach sich ziehen würde. Auch der Regionalplan spricht gegen eine weitere Ausdehnung der Ortsränder. Die Freien Wähler hatten dem Bau letztlich unter der Bedingung zugestimmt, daß dort keine Wohnbebauung entstehen dürfe. Als Begründung für die Nord-Ost-Tangente war von der Gemeinde immer die Verkehrsentlastung der Wohnbereiche angeführt worden. Im Falle einer Bebauung des sog. Brandhofer-Grunds wäre die Nord-Ost-Tangente die einzige Alternative, um den zusätzlichen Verkehr halbwegs konfliktfrei abzuleiten. Ein Wohngebiet an dieser Stelle würde daher eine strukturell sinnvolle Weiterentwicklung der Gemeinde deutlich erschweren.