Der Vorsitzende der Freien Wähler Vaterstetten,
Herbert Uhl, hat mit mehrheitlicher Unterstützung des Vorstands
bei der Gemeinde einen weiteren Einspruch gegen den Bebauungsplan 153 (siehe
rechts) eingelegt, bei dem es um ein Wohngebiet an der sog. Nord-Ost-Tangente
geht. Er verweist darauf, daß dieses Gebiet bisher ausschließlich
gewerblich genutzt wird und alle Szenarien der Zukunftswerkstatt dort - wenn
überhaupt - eine Gewerbebebauung vorsehen. Diese Vorstellungen werden
auch bekräftigt durch konkrete Ansiedlungswünsche großer Einzelhandelsbetriebe
an dieser Stelle. Zusammen mit der Verlegung des Wertstoffhofs ist hier künftig
mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen, weshalb man
nicht von der derzeitigen Belastung ausgehen kann. Auch sollte man vorgeschriebene
Grenzwerte, die ja nur das gerade noch Zumutbare definieren, nicht nur mit
Ach und Krach einhalten, sondern im Hinblick auf den gehobenen Wohnwert Vaterstettens
deutlich unterschreiten. Fachleute empfehlen, entlang vielbefahrener Straßen
Gewerbebauten als Lärmschutzriegel zu positionieren. Auch die große
Entfernung von der S-Bahn spricht gegen ein Wohngebiet an dieser Stelle.
Der ehemalige Gemeinderat der Freien, Peter Danner, hatte sich immer gegen
den Bau der Nord-Ost-Tangente ausgesprochen, weil er befürchtete, daß
dies weitere Bebauung und damit ein Ausufern der Gemeinde in den nördlichen
Außenbereich nach sich ziehen würde. Auch der Regionalplan spricht
gegen eine weitere Ausdehnung der Ortsränder. Die Freien Wähler
hatten dem Bau letztlich unter der Bedingung zugestimmt, daß dort keine
Wohnbebauung entstehen dürfe. Als Begründung für die Nord-Ost-Tangente
war von der Gemeinde immer die Verkehrsentlastung der Wohnbereiche angeführt
worden. Im Falle einer Bebauung des sog. Brandhofer-Grunds wäre die Nord-Ost-Tangente
die einzige Alternative, um den zusätzlichen
Verkehr halbwegs konfliktfrei abzuleiten. Ein Wohngebiet an dieser Stelle
würde daher eine strukturell sinnvolle Weiterentwicklung der Gemeinde
deutlich erschweren.
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