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Neues Baugebiet an der Schwalben-/Fasanenstraße - Einwände beiseite gewischt
Zugeständnisse zugunsten eines neuen Kindergartens

5.5.2010

Der Grundstücks- und Bauausschuß hat am 4.Mai eine ganze Reihe von Anregungen, die Bürger während der Auslegungsfrist eingereicht hatten, ohne große Diskussion beiseite gewischt. Dabei hatten Freie Wähler und BI im Vorfeld noch auf die Ungereimtheiten und Schwächen in der Argumentation der Verwaltung hingewiesen.
Die in der Beschlussvorlage angeführten Begründungen zur Ablehnung der Anregungen von Personen sind z.T. oberflächlich, sachlich nicht begründet oder gehen an den Fragestellungen vorbei. Meist werden diffuse "Ziele", "Konzepte" oder "Kriterien" herangezogen, die nirgends festgelegt, geschweige denn begründet sind. Die Einsprüche sind in der Beschlußvorlage teilweise verkürzt widergegeben, wichtige Einwände oder zum Verständnis erforderliche Begründungen sind nicht oder nur verkürzt dargestellt. Auf dieser Grundlage ist eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich. Es drängt sich der Verdacht auf, daß zugunsten des von der Gemeinde gewünschten Kindergartens erhabliche Zugeständnisse gemacht werden und einmal mehr eine isolierte Bauträgersiedlung entsteht, die sich nicht in ein städtebaulich und verkehrstechnisch überzeugendes Gesamtkonzept einfügt.

Die einzelnen Anregungen betrafen i.w. folgende Punkte:

Zur Kritik am Gesamtkonzept erwidert die Verwaltung: "Im Vorfeld der Bebauungsplanung wurden mehrere städtebauliche Entwürfe erarbeitet und mit Gemeinde und Eigentümern abgestimmt. Die Entscheidung fiel zugunsten der Planvariante C. Diese wurde im Bebauungsplanverfahren weiterentwickelt".
Der erwähnte Abstimmungsprozess (Argumente, Beteiligte?) und die Entscheidungsgründe sind nicht nachvollziehbar. Einige der Anregungen sind in keiner der Varianten - soweit uns vorliegend - erkennbar und wurden somit offensichtlich bisher gar nicht ernsthaft geprüft. Insofern ist alleine der Verweis auf eine bereits getroffene Entscheidung noch keine Begründung, diese Anregungen zu verwerfen.
Die Verwaltung merkt selbst an: "Die Stellungnahmen der Bürger zeigen, dass, um die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzepts C bis zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf nachvollziehbar darzustellen, eine ausführlichere Begründung erforderlich ist. Die in der Abwägung erörterten Hintergründe für die einzelnen Punkte sollten daher in die Begründung aufgenommen werden."
Die dort geforderte Begründung sollte vor einer Entscheidung erfolgen! Wie sollen die Gemeinderäte entscheiden, wenn ihnen keine nachvollziehbare Begründung vorliegt?
 
Zum Vorwurf, daß sich der Bebauungsplan nicht an den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt bzw. einem noch zu erstellenden
Gemeindeentwicklungsplan (GEP) orientiert, meint die Verwaltung:: "Das Planungsziel ist es, den Rahmen für die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet zu setzen, die Gemeinbedarfsfläche zu sichern und vor allem die Realisierung eines der Bahnhofsnähe angepassten Dichtekonzeptes zu erreichen. Die Gemeinde kommt damit ihrer Aufgabe nach, die städtebauliche Entwicklung  durch Bebauungsplanung zu regeln. Dabei soll die Entstehung ungeordneter Strukturen (Siedlungsbrei) verhindert werden, indem das städtebauliche Konzept mit der Zielsetzung „Schaffung halböffentlicher Räume“ umgesetzt wird. ...  Zudem bestünde ohne Bebauungsplan ohnehin Baurecht nach § 34 BauGB. Ein Zurückstellen der Planung und Abwarten auf den inhaltlich und zeitlich noch nicht näher bestimmten Gemeindeentwicklungsplan ist demensprechend nicht zielführend."
Es ist nicht nachvollziehbar, wie und mit welchen Argumenten das "Planungsziel" definiert wurde. Ein städtebauliches Konzept ist uns nicht bekannt, ein solches sollte vielmehr aus dem erst in Diskussion befindlichen Gemeindeentwicklungsplan abgeleitet werden.
An anderer Stelle wird zudem eine dem widersprechende Aussage getroffen: "Überlegungen zur gemeindlichen Entwicklung sind mit dem Gemeindeentwicklungsplan bereits angestoßen. Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren können dazu keine Aussagen getroffen werden."
Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein nach eigener Aussage "städtebauliche Konzept" nicht in Verbindung mit dem GEP gesehen werden soll. Wozu macht man einen GEP, wenn man die Ergebnisse schon vorwegnimmt? Mit der Schaffung von Fakten wird die Diskussion über den GEP ad absurdum geführt.

Besonders schwer verständlich sind versch. Aussagen zur Verkehrserschließung über eine zusätzliche Stichstraße statt über den vorhandenen Kreisel:
"Die Beibehaltung des vom Kreisel abzweigenden Fuß- und Radweges war Grundbedingung  für die Beplanung des Gebietes."
Es ist nicht nachvollziehbar, von wem und warum diese "Grundbedingung" aufgestellt wurde. Ein Bebauungsplan bietet zudem auch andere Möglichkeiten, ausreichend Fuß-und Radwege vorzusehen.
"Ziel ist es, das neue Wohngebiet verkehrsmäßig nicht mit dem Gebiet an der Taubenstraße zu verbinden. Die Entstehung von sog. „Schleichverkehr“ soll so vermieden werden."
Hier wird zwar ein Ziel andeutungsweise begründet, aber nicht ausreichend mit anderen denkbaren Zielen abgewogen. Es wird ein unübersichtliches Straßenlabyrinth geschaffen, das zu Umwegen zwingt und damit zusätzlichen Verkehr erzeugt.
"Eine Erschließung über den Kreisel hätte automatisch mehrere Stichstraßen nach sich gezogen."
Eine nicht nachvollziehbare Behauptung. Es ginge sehr wohl auch mit einer Stichstraße ausgehend von der neuen Verbindung, nur die Lage der Gebäude müßte geändert werden. Zudem ist nicht erkennbar, dass diese Möglichkeiten im Rahmen der anfangs genannten Varianten geprüft wurden.

Für den Fall, daß eine Erschließung über den Kreisel tatsächlich nicht möglich sein sollte, verbleibt die Frage nach der Existenzberechtigung des Kreisels:
"Von dem Kreisel zweigen keine neuen Erschließungsstraßen ab. Er muss somit keine unmittelbaren neuen Verkehrsflüsse aufnehmen. ... Trotz der durch die Planung steigenden Zahl der Verkehrsteilnehmer behält der Kreisel seine Funktion zur Gliederung und Ordnung des Straßenraumes und der Verkehrsberuhigung bei."
Diese Aussagen sind widersprüchlich hinsichtlich Verkehrsaufkommen, das natürlich zunimmt! Zum anderen ist nicht nachvollziehbar, was hier "gegliedert" und "geordnet" werden soll. Der Verkehr auf der Schwalbenstraße, der wohl 90% ausmacht, wird dadurch zusammen mit der zusätzlichen Einfahrt jedenfalls beeinträchtigt. Ein Vorteil für die Anlieger der Zeisigstraße ist nicht zu erkennen, da diese bei rechts-vor-links ohnehin Vorfahrt hätten. Hier ist sinngemäß auf eine Stellungnahme des ADAC zum Kreisel in Hergolding zu verweisen: "Ein Kreisverkehr sollte unterschiedliche Richtungsverkehre auf die einzelnen Zufahrten ... verteilen. Übernimmt dagegen der übergeordnete Streckenzug einen hohen Abteil an der Gesamtbelastung, stellt sich ein Verkehrsverhalten analog einer Vorfahrtstraße ein. Als Element zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit ist der Kreisverkehr zwar geeignet aber seine ursprüngliche Aufgabe ist damit nicht erfüllt. In diesen Fällen sollte die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes ... kritisch überdacht werden."
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Frage der Verkehrserschließung nicht ausreichend von den zuständigen Gremien (Straßen- und Verkehrsausschuß, Verkehrsplaner, Agenda) behandelt wurde.

Unbefriedigend sind auch die Aussagen zum Energiekonzept:
"Auf die Nutzung erneuerbarer Energien wird, soweit im Rahmen des Bebauungsplanes möglich, bereits hingewirkt: Festsetzung Nr. 9.1 Solarenergienutzung, Festsetzung Nr. 9.2 Zulässigkeit Nahwärmeversorgung, Hinweis Nr. 9 Nahwärmekonzept, Energiesparverordnung, Solarnutzung sowie Begründung Punkt 4.8 erneuerbare Energien. Ein Zwang zur Nutzung bestimmter Energiequellen kann im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Alle rechtlich zulässigen Festsetzungen und Hinweise sind im Bebauungsplanentwurf bereits enthalten."
Nahwärmeversorgung wird gerade mal als "zulässig" bezeichnet. Solarenergienutzung steht dazu in Konkurrenz. Wenn hier auch andere Energiekonzepte realisiert werden, ist das eine Gefährdung der Geothermie-Pläne. Darauf wird überhaupt nicht eingegangen. Hier sollte auch über rechtliche Möglichkeiten hinaus versucht werden, mit dem Eigentümer Einvernehmen über das Offenhalten der Option "Geothermie", zumindest für einen gewissen Zeitraum, zu erzielen.