Neues Baugebiet an
der Schwalben-/Fasanenstraße - Einwände beiseite gewischt Zugeständnisse zugunsten eines
neuen Kindergartens 5.5.2010
Der Grundstücks-
und Bauausschuß hat am 4.Mai eine ganze Reihe von Anregungen, die Bürger
während der Auslegungsfrist eingereicht hatten, ohne große Diskussion
beiseite gewischt. Dabei hatten Freie Wähler und BI im Vorfeld noch
auf die Ungereimtheiten und Schwächen in der Argumentation der Verwaltung
hingewiesen.
Die in der Beschlussvorlage
angeführten Begründungen zur Ablehnung der Anregungen von Personen
sind z.T. oberflächlich, sachlich nicht begründet oder gehen an
den Fragestellungen vorbei. Meist werden diffuse "Ziele", "Konzepte" oder
"Kriterien" herangezogen, die nirgends festgelegt, geschweige denn begründet
sind. Die Einsprüche sind in der Beschlußvorlage teilweise verkürzt
widergegeben, wichtige Einwände oder zum Verständnis erforderliche
Begründungen sind nicht oder nur verkürzt dargestellt. Auf dieser
Grundlage ist eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich. Es drängt
sich der Verdacht auf, daß zugunsten des von der Gemeinde gewünschten
Kindergartens erhabliche Zugeständnisse gemacht werden und einmal mehr
eine isolierte Bauträgersiedlung entsteht, die sich nicht in ein städtebaulich
und verkehrstechnisch überzeugendes Gesamtkonzept einfügt.
Die einzelnen Anregungen betrafen i.w. folgende Punkte:
Zur Kritik am Gesamtkonzept erwidert die Verwaltung: "Im Vorfeld
der Bebauungsplanung wurden mehrere städtebauliche Entwürfe erarbeitet
und mit Gemeinde und Eigentümern abgestimmt. Die Entscheidung fiel zugunsten
der Planvariante C. Diese wurde im Bebauungsplanverfahren weiterentwickelt".
Der erwähnte Abstimmungsprozess (Argumente, Beteiligte?) und die Entscheidungsgründe
sind nicht nachvollziehbar. Einige der Anregungen sind in keiner der Varianten
- soweit uns vorliegend - erkennbar und wurden somit offensichtlich bisher
gar nicht ernsthaft geprüft. Insofern ist alleine der Verweis auf eine
bereits getroffene Entscheidung noch keine Begründung, diese Anregungen
zu verwerfen.
Die Verwaltung merkt selbst an: "Die Stellungnahmen der Bürger zeigen,
dass, um die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzepts C bis zum
vorliegenden Bebauungsplanentwurf nachvollziehbar darzustellen, eine ausführlichere
Begründung erforderlich ist. Die in der Abwägung erörterten
Hintergründe für die einzelnen Punkte sollten daher in die Begründung
aufgenommen werden."
Die dort geforderte Begründung sollte vor einer Entscheidung erfolgen!
Wie sollen die Gemeinderäte entscheiden, wenn ihnen keine nachvollziehbare
Begründung vorliegt?
Zum Vorwurf, daß sich der Bebauungsplan nicht an den Ergebnissen der
Zukunftswerkstatt bzw. einem noch zu erstellenden Gemeindeentwicklungsplan (GEP) orientiert, meint die Verwaltung:: "Das Planungsziel
ist es, den Rahmen für die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet zu
setzen, die Gemeinbedarfsfläche zu sichern und vor allem die Realisierung
eines der Bahnhofsnähe angepassten Dichtekonzeptes zu erreichen. Die
Gemeinde kommt damit ihrer Aufgabe nach, die städtebauliche Entwicklung
durch Bebauungsplanung zu regeln. Dabei soll die Entstehung ungeordneter
Strukturen (Siedlungsbrei) verhindert werden, indem das städtebauliche
Konzept mit der Zielsetzung „Schaffung halböffentlicher Räume“
umgesetzt wird. ... Zudem bestünde ohne Bebauungsplan ohnehin
Baurecht nach § 34 BauGB. Ein Zurückstellen der Planung und Abwarten
auf den inhaltlich und zeitlich noch nicht näher bestimmten Gemeindeentwicklungsplan
ist demensprechend nicht zielführend."
Es ist nicht nachvollziehbar, wie und mit welchen Argumenten das "Planungsziel"
definiert wurde. Ein städtebauliches Konzept ist uns nicht bekannt,
ein solches sollte vielmehr aus dem erst in Diskussion befindlichen Gemeindeentwicklungsplan
abgeleitet werden.
An anderer Stelle wird zudem eine dem widersprechende Aussage getroffen:
"Überlegungen zur gemeindlichen Entwicklung sind mit dem Gemeindeentwicklungsplan
bereits angestoßen. Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren können
dazu keine Aussagen getroffen werden."
Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein nach eigener Aussage "städtebauliche
Konzept" nicht in Verbindung mit dem GEP gesehen werden soll. Wozu macht
man einen GEP, wenn man die Ergebnisse schon vorwegnimmt? Mit der Schaffung
von Fakten wird die Diskussion über den GEP ad absurdum geführt.
Besonders schwer verständlich sind versch. Aussagen zur Verkehrserschließung
über eine zusätzliche Stichstraße statt über den vorhandenen
Kreisel: "Die Beibehaltung des vom Kreisel abzweigenden Fuß- und Radweges
war Grundbedingung für die Beplanung des Gebietes."
Es ist nicht nachvollziehbar, von wem und warum diese "Grundbedingung" aufgestellt
wurde. Ein Bebauungsplan bietet zudem auch andere Möglichkeiten, ausreichend
Fuß-und Radwege vorzusehen. "Ziel ist es, das neue Wohngebiet verkehrsmäßig nicht mit dem
Gebiet an der Taubenstraße zu verbinden. Die Entstehung von sog. „Schleichverkehr“
soll so vermieden werden."
Hier wird zwar ein Ziel andeutungsweise begründet, aber nicht ausreichend
mit anderen denkbaren Zielen abgewogen. Es wird ein unübersichtliches
Straßenlabyrinth geschaffen, das zu Umwegen zwingt und damit zusätzlichen
Verkehr erzeugt. "Eine Erschließung über den Kreisel hätte automatisch
mehrere Stichstraßen nach sich gezogen."
Eine nicht nachvollziehbare Behauptung. Es ginge sehr wohl auch mit einer
Stichstraße ausgehend von der neuen Verbindung, nur die Lage der Gebäude
müßte geändert werden. Zudem ist nicht erkennbar, dass diese
Möglichkeiten im Rahmen der anfangs genannten Varianten geprüft
wurden.
Für den Fall, daß eine Erschließung über den Kreisel
tatsächlich nicht möglich sein sollte, verbleibt die Frage nach
der Existenzberechtigung des Kreisels: "Von dem Kreisel zweigen keine neuen Erschließungsstraßen
ab. Er muss somit keine unmittelbaren neuen Verkehrsflüsse aufnehmen.
... Trotz der durch die Planung steigenden Zahl der Verkehrsteilnehmer behält
der Kreisel seine Funktion zur Gliederung und Ordnung des Straßenraumes
und der Verkehrsberuhigung bei."
Diese Aussagen sind widersprüchlich hinsichtlich Verkehrsaufkommen,
das natürlich zunimmt! Zum anderen ist nicht nachvollziehbar, was hier
"gegliedert" und "geordnet" werden soll. Der Verkehr auf der Schwalbenstraße,
der wohl 90% ausmacht, wird dadurch zusammen mit der zusätzlichen Einfahrt
jedenfalls beeinträchtigt. Ein Vorteil für die Anlieger der Zeisigstraße
ist nicht zu erkennen, da diese bei rechts-vor-links ohnehin Vorfahrt hätten.
Hier ist sinngemäß auf eine Stellungnahme des ADAC zum Kreisel
in Hergolding zu verweisen: "Ein Kreisverkehr sollte unterschiedliche
Richtungsverkehre auf die einzelnen Zufahrten ... verteilen. Übernimmt
dagegen der übergeordnete Streckenzug einen hohen Abteil an der Gesamtbelastung,
stellt sich ein Verkehrsverhalten analog einer Vorfahrtstraße ein.
Als Element zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit ist der Kreisverkehr
zwar geeignet aber seine ursprüngliche Aufgabe ist damit nicht erfüllt.
In diesen Fällen sollte die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes ...
kritisch überdacht werden."
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Frage der Verkehrserschließung
nicht ausreichend von den zuständigen Gremien (Straßen- und Verkehrsausschuß,
Verkehrsplaner, Agenda) behandelt wurde.
Unbefriedigend sind auch die Aussagen zum Energiekonzept: "Auf die Nutzung erneuerbarer Energien wird, soweit im Rahmen des Bebauungsplanes
möglich, bereits hingewirkt: Festsetzung Nr. 9.1 Solarenergienutzung,
Festsetzung Nr. 9.2 Zulässigkeit Nahwärmeversorgung, Hinweis Nr.
9 Nahwärmekonzept, Energiesparverordnung, Solarnutzung sowie Begründung
Punkt 4.8 erneuerbare Energien. Ein Zwang zur Nutzung bestimmter Energiequellen
kann im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Alle rechtlich zulässigen
Festsetzungen und Hinweise sind im Bebauungsplanentwurf bereits enthalten."
Nahwärmeversorgung wird gerade mal als "zulässig" bezeichnet. Solarenergienutzung
steht dazu in Konkurrenz. Wenn hier auch andere Energiekonzepte realisiert
werden, ist das eine Gefährdung der Geothermie-Pläne. Darauf
wird überhaupt nicht eingegangen. Hier sollte auch über rechtliche
Möglichkeiten hinaus versucht werden, mit dem Eigentümer Einvernehmen
über das Offenhalten der Option "Geothermie", zumindest für einen
gewissen Zeitraum, zu erzielen.