26.02.2020
Kinderbetreuung: Sollen Eltern mehr zahlen?

Nach einem Positionspapier der Vaterstettener CSU sollen die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung angehoben werden, um den Beschäftigten die sog. München-Zulage gewähren zu können. Die Freien Wähler haben bereits bei der Einführung dieser Zulage für die Rathaus-Angestellten im Dezember 2019 darauf hingewiesen, dass man dann fairerweise auch Erzieher(innen) und Pflegkräfte berücksichtigen solle. Dies wird auch im Wahlprogramm gefordert.

Allerdings muss dies keineswegs zu Lasten der Elternbeiträge gehen. Nach unseren Informationen rechnet man in diesem Jahr mit einem Anstieg der Einnahmen der Gemeinde aus der kindbezogenen Förderung des Freistaats von 100 Euro je Kind um 21,2%. Diese werden an die Träger weitergeleitet, was aus einem geplanten Anstieg der Aufwendungen für die Kinderbetreuung um 14,4% hervorgeht. Für die Gemeinde also ein "durchlaufender Posten".

Unterstellt man, dass auf eine Erzieherin rd.5 Kinder kommen, wären das 500 Euro im Monat, während die München-Zulage 150 Euro beträgt. Es bliebe also sogar noch genügend übrig, um die Elternbeiträge zu senken, was ja Ziel der staatlichen Förderung war.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Träger darüber hinaus davon profitieren, dass die Gemeinde die Mieten der Kindergärten freiwillig bezahlt.

Weitere Zuschüsse der Gemeinde sind also nicht erforderlich.

Aufgrund eines missverständlichen Berichts in der ESZ ist folgende Klarstellung erforderlich:

Der o.g. Anstieg der Einnahmen (21,2%) und Ausgaben (14,4%) ist sicher auch bedingt durch Veränderung der Kinderzahl oder weitere Einflüsse wie vermehrte Ganztagsbetreuung, er beinhaltet aber auch auf beiden Seiten nachweislich die am 1.4.19 eingeführte zusätzliche Förderung des Freistaats. Die genannten Steigerungssätze beziehen sich auf die Haushaltsansätze für 2019 und 2020. Da diese zusätzliche Förderung im Haushaltsansatz 2019 noch nicht enthalten war (der Haushalt wurde ja vor der Einführung dieser zusätzlichen Förderung erstellt), wirkt sie in den von uns genannten Steigerungswerten (von 2019 auf 2020) in voller Höhe. In den (uns noch nicht vorliegenden) Ist-Zahlen dürfte dieser Anstieg zu 75% (1.4.-31.12.) bereits in der Veränderung von 2018 auf 2019 wirken.

Das Entscheidende ist, dass die Gemeinde diese zusätzliche Förderung zu 100% an die Betreiber der Kindergärten weiterleitet. Ob diese die zusätzlichen Mittel für eine entsprechende Senkung der Elternbeiträge verwenden, ist derzeit nicht bekannt und wäre deshalb zu klären. Jedenfalls stehen den Betreibern pro Kind 100 € zusätzlich zur Verfügung. Wenn man 5 Erzieherinnen auf ein Kind rechnet, wären das 500 € pro Erzieherin, bei 10 Kindern sogar 1.000 € pro Erzieherin. Inwieweit die Betreiber diese Mehreinnahme nicht an die Eltern weitergeben, sondern für eine bessere Bezahlung ihrer Erzieherinnen uund damit für eine Steigerung der Qualität ausgeben, müssen sie letztlich im Einvernehmen mit den Eltern selbst entscheiden.