Oberste Priorität der FREIEN WÄHLER hat seit jeher die Erhaltung des Gartenstadtcharakters und gewachsener Strukturen unserer Gemeinde. Wir sind grundsätzlich gegen die Ausweisung weiterer größerer Wohnbaugebiete, die nur erhebliche Folgekosten (Kindergärten, Schulen, Verkehr) nach sich ziehen, die zu einem großen Teil von der Gemeinde getragen werden müssen, ihre finanziellen Möglichkeiten überfordern und die Umwelt belasten.

Die Gemeinde Vaterstetten ist als Teil der Metropolregion München ein mit der Umgebung stark vernetzter Wohnbezirk mit einem spezifischen Charakter, der im Rahmen der weiteren Entwicklung zu erhalten ist.

In allen Ortsteilen der Gemeinde streben wir einen Erhalt bzw. eine Verbesserung der städtebaulichen Situation im Einklang mit einer angemessenen Verkehrserschließung an. Nach unserer Auffassung bedarf es dazu eines planerischen Gesamtkonzeptes. Neben konsequenter Einhaltung bestehender und Erstellung weiterer Bebauungspläne sollten Baurechte nach §34 BauGB so restriktiv wie möglich ausgelegt werden. Insbesondere die Versiegelung durch Garagen, Stellplätze und Zufahrten ist durch geeignete Regelungen zu minimieren. Die überfällige Aktualisierung der Stellplatzverordnung muß diesen Aspekt ebenso berücksichtigen wie die Entlastung des Straßenraums von parkenden Fahrzeugen.

Mit dem Gemeindeentwicklungsprogramm (GEP) wurde 2012 mit viel Mühe ein Konsens erzielt, der die bauliche Entwicklung begrenzt. Alle Parteien haben sich vor den letzten Wahlen ausdrücklich dazu bekannt. Der darin bis 2025 angestrebte Einwohneranstieg ist aber bereits heute überschritten. Deshalb fordern wir seit langem vergeblich eine Überarbeitung, bei der wir uns für die hier dargelegten Grundsätze einsetzen werden.

Der schleichenden Verdichtung werden wir weiter entgegentreten, sowohl aus Umwelt- als auch aus Verkehrsaspekten. Eine rein flächenabhängige Grundsteuer oder gar eine Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke wäre dabei kontraproduktiv, weshalb wir hier z.B. über unsere Mitgliedschaft im Bayerischen Gemeindetag auf das laufende Gesetzgebungsverfahren einwirken sollten.

Unsere Grundsätze zur Gewerbeansiedlung haben wir bereits 2017 erläutert. Angesichts der immer noch bestehenden Baulücken im Gewerbegebiet Parsdorf II halten wir den Ausweis weiterer Gewerbegebiete nicht für vordringlich, zumal sie weiteren Zuzug und eine Verkehrszunahme fördern. Allerdings darf auch die leider notwendige Erzielung von Gewebesteuereinnahmen nicht außer acht gelassen werden.

Der schon vor Jahren abgerissene Bahnhofskiosk an der S-Bahn Baldham muss endlich ersetzt werden, evtl. in Verbindung mit einem P+R-Parkhaus. In diesem Zusammenhang muß auch wieder eine öffentliche Toilette entstehen. Eine weitere bauliche Verdichtung an dieser Stelle halten wir verkehrsbedingt nicht für sinnvoll.

Statt Alibi-Minispielplätzen sollte man von den Bauherren einen Beitrag für attraktive gemeindliche Spielplätze fordern; die dafür vorgeschriebene Fläche sollte aber naturnah bepflanzt werden müssen. Bei Erhalt des naturnahen Charakters der Gemeinde erübrigen sich auch kostenintensive, aber doch sterile Parkanlagen. Ferner sollte auf eine naturgerechte Pflege der Waldgebiete in der Gemeinde geachtet werden, die auch als Raum zum Spielen geeignet sind.